Wie funktioniert die Grundversorgung mit Gas und Strom?
Übrigens: Das EnWG war vor allem ein wichtiger Schritt für Verbraucher*innen, denn es ermöglicht seit 1998, dass sie ihren Strom- oder Gasversorger frei wählen können. Früher war ein Wechsel nicht ohne weiteres möglich.

In Deutschland hat jeder Haushalt einen gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch drauf, durch einen Grundversorger mit Strom (Lieferung in der Niederspannung) oder Erdgas (Lieferung im Niederdruck) auf Basis von Allgemeinen Bedingungen und Preisen versorgt zu werden. Geregelt ist das im Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Es besagt, dass alle Haushalte in Deutschland eine Strom- sowie Gasversorgung mit folgenden Merkmalen bekommen:
- sicher
- leitungsgebunden
- verbraucherfreundlich
- preisgünstig
- effizient
- umweltverträglich
Um den letzten Punkt zu gewährleisten, werden die erneuerbaren Energien in Deutschland besonders gefördert.
Wer ist mein Grundversorger?
Grundversorger in einem Netzgebiet ist immer das Energieversorgungsunternehmen, das den Großteil der Haushaltskund*innen mit Gas oder Strom versorgt. Das Netzgebiet ist in meist mit der Gemeinde oder der Stadt gleichzusetzen. Der Grundversorger verpflichtet sich, den Kund*innen Energie zu den veröffentlichten „Allgemeinen Bedingungen und Preisen“ ins Haus zu liefern.
Grundversorger herausfinden
Wer Ihr Grundversorger ist, teilt Ihnen der örtliche Netzbetreiber mit. Und den finden Sie ganz einfach mithilfe des 13-stelligen Codes auf Ihrer Rechnung heraus, sowohl für Strom als auch für Gas.
NGW als Grundversorger
NGW ist in zahlreichen Orten im Versorgungsgebiet Grundversorger für Erdgas und beliefert Verbraucher*innen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ob Ihr Ort dabei ist, erfahren Sie hier.
Was regeln die Allgemeinen Bedingungen und Preise bei der Grundversorgung?
In den Allgemeinen Bedingungen ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Grundversorger Haushaltskund*innen mit Gas oder Strom beliefert. Sowohl für Strom als auch für Gas gibt es in Deutschland ein entsprechendes Gesetz: Die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) und die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) legen Art und Umfang der Versorgung – aber auch die Pflichten der Kund*innen – fest. Dazu gehört auch die Art und Weise, wie die Strom- oder Gaslieferung abgerechnet wird und wie der Vertrag beendet werden kann.
Was sind ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung?
Neben den allgemeinen Bedingungen und Preisen kann der Grundversorger sogenannte ergänzende Bedingungen festlegen. Hier wird zum Beispiel angegeben, wann die Abschlagszahlungen fällig sind, wann und wie der Energieverbrauch abgelesen wird und welche Zahlungsmodalitäten bei Zahlungsverzug bestehen. Der Umfang dieser Bedingungen ist sehr viel enger begrenzt als bei den allgemeinen Bedingungen und sie müssen ebenfalls öffentlich bekanntgemacht werden. Das kann auf der Webseite geschehen, aber auch im Amtsblatt oder der lokalen Tageszeitung der jeweiligen Kommune.
Wenn Sie sich ein Bild von unseren Preisen machen möchten, finden Sie hier die Gasgrundversorgungsverordnung sowie NGW-Preisblätter zum Download.
Wann fällt man in die Grundversorgung?

Erinnern Sie sich noch an Ihren letzten Umzug? Obwohl Sie noch keinen Liefervertrag für Strom oder Gas abgeschlossen hatten, brannte schon Licht in den Zimmern und die Heizung funktionierte. Das ist ein typischer Fall für den Grundversorger. Sobald in einem Haushalt Energie abgerufen wird, werden Sie vom Grundversorger beliefert. Er sorgt dafür, dass Sie nicht im Dunkeln sitzen. Der Neuanschluss für Gas oder Strom oder der Neueinzug in eine Wohnung sind jedoch die einzigen Situationen, in den Haushaltskund*innen direkt in der Grundversorgung landen.
Wenn stattdessen Ihr eigentlicher Gasversorger Sie nicht länger versorgen kann, springt zwar auch der für Sie zuständige Grundversorger ein, allerdings befinden Sie sich vorerst in der sogenannten Ersatzversorgung. Gleiches gilt auch, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen und es Verzögerungen beim neuen Anbieter gibt. Diese Ersatzversorgung läuft maximal drei Monate: Sofern Sie in dem Zeitraum keinen Vertrag mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen haben, kommt für Haushaltskunden in der Regel automatisch ein Grundversorgungsvertrag mit dem für Sie zuständigen Grundversorger zustande.
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