Strom­zähler­stand ablesen

Mindestens einmal im Jahr muss der Stand des Strom­zählers abge­lesen und an den zu­stän­digen Strom­ver­sorger über­mittelt werden. Gerade bei den ak­tuell sehr hohen Energie­preisen macht es aber Sinn, den Zäh­ler häu­figer im Auge zu behalten.

In diesem Bei­trag zeigen wir Ihnen, wie das geht und wo­rauf Sie achten sollten.

Übri­gens: Wenn Sie Ihren Zähler­stand nicht recht­zeitig über­mitteln, bekom­men Sie natür­lich trotz­dem eine Abrech­nung. Diese basiert dann auf ge­schätzten Wer­ten, wodurch Sie mög­licher­weise eine hohe Nach­zahlung leis­ten müssen.

Zähler richtig ab­lesen? Auf den Typen kommt es an!

Für die rich­tige Abl­esung ist es wich­tig, die Art des Strom­zählers zu kennen:

Dreh­strom­zählers (oder Ferraris-Zähler) ab­lesen

Die her­kömm­lichen Dreh­strom­zähler mit nur einem Zähl­werk sind auch be­kannt als Ferraris-Zähler.

Ferraris-Zähler

Bei dem Dreh­|stromzähler dreht sich im Ge­rät ein Räd­chen, wenn Strom ver­braucht wird. Die Geschwin­dig­keit ist ab­hängig vom Strom­ver­brauch: Je mehr Strom gleich­zeitig genutzt wird, umso schneller dreht sich das Rad.

Ober­halb des Räd­chens steht Ihr Energie­ver­brauch: Sie müs­sen nur die Zahlen bis vor dem roten Käst­chen no­tieren. Die Zahl im Kasten ist die Nach­komma­stelle und für die Ab­rechnung nicht relevant.

Doppel­tarif­zähler (oder Mehr­tarif­strom­zähler) ab­lesen

Mit einem Doppel­tarif­zähler können Sie Strom aus unter­schied­lichen Tarifen beziehen - um beispiels­weise von ver­günstigten Nacht­strom­tarifen zu pro­fitieren.

Doppeltarifzähler

Wenn Sie mit Nacht­speicher­heizung oder Wärme­pumpe heizen, haben Sie wahr­schein­lich einen so­genannten Doppel­tarif­zähler Dort drehen sich zwar auch nur ein Räd­chen, aber da­rüber werden zwei Energie­ver­bräuche ange­zeigt: Einmal der im Haupt- und zusätzlich der im Neben­tarif. Dabei müssen Sie beide Zähler­stände no­tieren, aber auch diese jeweils nur bis zum Komma.

Digitalen Strom­zähler (oder Elektro­nischen Energie­zähler) ablesen

Elektro­nische Energie­zähler können auch Lie­ferungen in das Strom­netz mes­sen, z.B. wenn eine Photo­voltaik-An­lage instal­liert ist. Diese werden unter den Kenn­ziffern 2.8.0 /.1/.2 ange­zeigt. Gibt es keine Liefer­ungen, ste­hen diese Zähl­werke auf null.

Ein digitaler Stromzähler

Inzwischen gibt es neben den Strom­zählern mit Räd­chen auch Strom­zähler mit digi­taler An­zeige. Diese haben mehrere Zähl­werke, die unter­schied­liche Kenn­ziffern haben und deren Zähler­stände abwech­selnd ange­zeigt werden: Die Kenn­ziffer 1.8.0 zeigt den ge­samten Strom­bezug an. Dies ist in den meisten Fällen die Zahl, die Ihr Stroman­bieter benötigt.

Unter der Kenn­ziffer 1.8.1 wird der Bezug im Haupt­tarif angezeigt, unter 1.8.2 der im Neben­tarif, vergleich­bar mir den Doppel­tarif­strom­zählern. Dort stehen nur Zahlen größer Null, wenn Strom in diesen Tarifen bezogen wird. Ist dies der Fall, müssen die Zah­len bei­der Tarife notiert werden.

Auch hier werden jeweils nur die Zahlen vor dem Komma bzw. Punkt benötigt.

Zähler­stand abge­lesen? Dann sollte er an NGW über­mittelt werden

Über unser Online­service-Center (OSC) geht die Über­mittlung Ihre Zähler­standes ganz leicht: Dazu auf der Web­seite www.ngw.de oben rechts auf „Online­service“ klicken.

Bild der NGW-Startseite

Noch schneller geht’s über den Direkt-Link.

Wenn Sie auf den unter­sten Punkt klicken, können Sie Ihren Zähler­stand ganz ohne Benutzer­konto ein­geben. Dazu be­nötigen Sie nur Ihre Vertrags­konton­ummer, die Zähler­nummer – und natür­lich Ihren Zählerstand.

Startseite des Onlineservice-Centers

Vor­teil: Regis­trierung

Sie können sich auch direkt im Online­service-Center regis­trieren. Dort können Sie neben der verein­fachten Zähler­stands­erfas­sung auch selbst­ständig Ihre Bank­ver­bindung ändern, den monat­lichen Ab­schlag an­passen, Ihre Rech­nungen ein­sehen und vieles mehr.

Ganz­jährig Zähler­stände notieren

Der Zähler­stand kann auch außer­halb der Jahres­end­abrech­nung im OSC erfasst wer­den. Aller­dings kann pro Mo­nat nur ein Zähler­stand er­fasst wer­den und dieser darf höchs­tens 7 Tage alt sein. So behal­ten Sie immer den Über­blick über Ihren Ver­brauch!

Falschen Zähler­stand aufge­schrieben?

Der Vor­teil der Online-Zähler­stands­erfas­sung ist die sofor­tige „Plausibili­täts­prü­fung“: Bei lang­jäh­rigen Kun­den merkt das Sys­tem sofort, wenn etwas nicht stimmt: Es ver­gleicht bei der Ein­gabe den Ver­brauch direkt mit dem Vor­jahres­ver­brauch. Gibt es unge­wöhn­liche Abweich­ungen (bei­spiels­weise einen viel zu hohen Ver­brauch), gibt das Sys­tem Ihnen eine Mel­dung.

Prüfen Sie in dem Fall bitte noch­mal Ihren Zähler­stand: Mög­licher­weise liegt ein Zahlen­dreher vor oder die Komma­zahl wurde mit­ange­geben. Wenn aus Ihrer Sicht alles ok ist, können Sie einen Grund aus der Liste aus­wählen.

Symbolbild Frau mit Rechnung

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