Die Lage auf dem Energiemarkt ist immer noch extrem angespannt und eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Die Beschaffungspreise auf den Energiemärkten haben sich vervielfacht. Aber: Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die bislang milden Temperaturen und die Einsparungen von Industrie und Haushalten beim Gasverbrauch haben dazu geführt, dass die Gasspeicher am 15.11.2022 zu 100 % gefüllt waren. Trotzdem bleibt es unerlässlich, sparsam mit Energie umzugehen.
Allgemeine Fragen zum Energiemarkt
Die Vertriebe des Gelsenwasser-Konzerns und der Partnergesellschaften versorgen ihre Kunden über den jeweiligen Netzbetreiber mit einem Gasgemisch aus verschiedenen Herkunftsländern, mit einem Schwerpunkt aus norwegischen und niederländischen Quellen.
Die GELSENWASSER-Energienetze GmbH als Netzbetreiberin leitet das Gas derjenigen Lieferanten durch ihr Netz, die sich die Verbraucher*innen ausgesucht haben.
Derzeit ist die Versorgung mit Erdgas gesichert. Die Situation kann sich aufgrund der Russland-Krise im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zwar verschlechtern. Da die Gasspeicher momentan (Stand: 17.11.2022) vollständig gefüllt sind, ist eine Mangellage aber unwahrscheinlich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte nach der Forderung Russlands, Energielieferungen in Rubel zu bezahlen, am 30.03.2022 die erste Stufe (Frühwarnstufe) des Notfallplans Gas ausgerufen.
Die zweite Stufe (Alarmstufe) wurde am 23.06.2022 aktiviert. Die Ausrufung der Alarmstufe begründete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck unter anderem mit der Verringerung der Gaslieferungen aus Russland durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1.
Im Fall eines Gasmangels wird die dritte Stufe (Notfallstufe) des Notfallplans Gas ausgerufen. Dann gibt es eine vielschichtige Vorgehensweise, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist. Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. Die Abschaltung einzelner Kunden ist in dieser Sicherheitskette das allerletzte Glied.
Haushaltskunden und Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser und Pflegeheime sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
Sollten bei langfristigen, sehr umfangreichen Lieferausfällen weitere Einschränkungen notwendig sein, entscheiden die Netzbetreiber, nach den dann geltenden politischen Vorgaben, wie die zur Verfügung stehende Menge verteilt wird.
Sollte die Bundesregierung die dritte Stufe (Notfallstufe) des Gas-Notfallplans ausrufen und so eine Gasmangellage vorliegen, kann es sein, dass einzelne Industrie- und Gewerbeunternehmen abgeschaltet werden. Die Reihenfolge richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, z.B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), sowie Anweisungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), die als Bundeslastverteiler im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) handelt.
Informationen dazu erhalten betroffene Kund*innen vom jeweiligen Netzbetreiber.
Wichtig: Das Vertragsverhältnis bleibt weiter bestehen. Zahlungen können für die Dauer der Unterbrechung pausiert werden. Soweit möglich sollte Erdgas dann durch andere Energien ersetzt werden, da es in der Regel keine Angaben zur Dauer der Versorgungsunterbrechung gibt.
Bei Wiederinbetriebnahmen abgeschalteter Erdgasgeräte können vorher technische Überprüfungen notwendig sein. Dazu wird der Netzbetreiber informieren.
Die deutsche Energieversorgung zählt zu den sichersten weltweit. Engpässe in der deutschen Stromerzeugung gibt es momentan nicht. Die Kraftwerke produzieren plan- und bedarfsgerecht.
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen kontinuierlich sehr hohe regulatorische Sicherheitsanforderungen umsetzen und nachweisen (u.a. für Energieversorgungsnetze und für Energieanlagen). Zudem bestehen Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überwacht. Die Anforderungen werden bei Bedarf aktualisiert oder erweitert. Die in Deutschland für den Sektor Energie geltenden Anforderungen gehen weit über die verpflichtenden Mindestanforderungen der Europäischen Cybersicherheitsrichtlinie hinaus.