Sicher geladen: mit Öko Ladestrom von NGW
Sie wollen Ressourcen schonen und trotzdem mobil sein? Setzen Sie für Ihre Wallbox auf 100% Öko Ladestrom aus erneuerbaren Energiequellen. Faire Konditionen und starker Service inbegriffen. Und der Wechsel ist ganz leicht, versprochen. Haben Sie noch Fragen? Unser Chatbot ist gern für Sie da: einfach klicken und Frage stellen. Übrigens: NGW ist eine Marke der Erenja AG & Co. KG.
Kinderleicht wechseln
Postleitzahl & Bedarf eingeben, bestellen – fertig. Wir kümmern uns um einen reibungslosen Übergang. Ihre Versorgung bleibt dabei natürlich ununterbrochen bestehen.
Ihre Vorteile
Faire Preise, starker Service, auf Wunsch persönliche Beratung: für Sie ein gutes Gefühl. Wir sind am Niederrhein zu Hause und gern für Sie da.
Grün gewinnt
Mit Öko Ladestrom von NGW setzen Sie auf eine CO2-neutrale Energieversorgung. So schützen Sie das Klima und helfen uns dabei, weiter in eine umweltgerechte Zukunft zu investieren.
Unser Ladestrom
Tarif
Ihr Arbeitspreis:
31,52 ct/kWh (brutto)
Ihr Grundpreis:
9,95 €/Monat (brutto)
Bedingungen
Erstlaufzeit 12 Monate
Kündigungsfrist 1 Monat.
Um unseren günstigeren Öko Ladestrom zu nutzen, benötigen Sie eine Wallbox samt separatem Stromzähler.
Aktuelles zum Energiemarkt & den Energiepreisbremsen
Alle Informationen zur momentanen Lage sowie den Entlastungen haben wir auf unserer Seite "Aktuelles zum Energiemarkt" für Sie zusammengestellt.
Förderprogramm
Prüfen Sie gleich hier die Fördermöglichkeiten durch NGW.
Elektrisch Aufladen?
Infos zu Wallboxen, E-Autos und dem elektrischen Laden finden Sie hier.
Was ist Ökostrom?
Hier finden Sie Infos zu unserer nachhaltigen Energie.
Strom sparen
Mit unseren Energiespar-Tipps wird Strom sparen leicht gemacht!
Förderung für Öko Ladestromkund*innen
Das fördern wir*:
100 € für die Neuanschaffung einer Photovoltaikanlage ab 3 kWp
100 € bei Anschaffung einer Stromwärmepumpe
100 € bei Anschaffung einer Ladesäule für Zuhause (WallBox)
50 € für die Neuanschaffung eines Elektro-Fahrrads (E-Bike)
50 € für die Neuanschaffung eines Elektro-Rollers (E-Roller)
50 € bei Anschaffung einer elektrisch geregelten Heizungspumpe
* Förderbedingungen finden Sie im Auftragsformular.
Rund um's elektrische Aufladen
Fragen & Antworten - Laden zuhause
Zwar können Sie Ihr E-Auto über die normale Steckdose laden, jedoch ist dies nicht sicher, da die Leitung stark erhitzen kann. Im schlimmsten Fall kann so die Leitung Feuer fangen. Den sicheren und schnellen Ladevorgang ermöglicht eine sogenannte Wallbox. Hiermit tanken Sie ihr Auto in kurzer Zeit sicher wieder voll auf.
Eine Wallbox, auch Wandladestation oder Wall Connector genannt ist eine sichere Anschlussmöglichkeit zum Laden für ihr Elektroauto an ihrem Hausstromnetz. Die Wallbox ist aber mehr als eine „spezielle“ Steckdose, da sie auch Informationen zur Stromstärke bereitstellt.
Es gibt viele Wallboxen am Markt, die sich auch preislich stark voneinander abweichen. Die Unterschiede liegen im Bedienkomfort und in der Ladeleistung. Letztere hat erheblichen Einfluss auf die Ladedauer. Eine klare Empfehlung für eine Wallbox ist an dieser Stelle schwierig, da diese auch immer auf das zu ladende Auto abgestimmt sein sollte. Der ADAC empfiehlt als Kompromisslösung eine 11-kW-Wallbox, da diese ein- bis dreiphasig laden kann. Diese Ladeleistung reicht aus, um auch größere Batterien über Nacht aufzuladen.
Zunächst benötigen Sie einen eigenen Stellplatz für Ihr E-Fahrzeug. Falls Sie einen Stellplatz in einer Gemeinschaftsgarage haben oder Mieter sind, benötigen Sie von der Eigentümergemeinschaft, bzw. dem Eigentümer eine Einverständniserklärung, da Sie bauliche Veränderungen vornehmen. Hierfür haben wir für sie eine Briefvorlage vorbereitet, die sie hier herunterladen können.
Sofern Ihre Wallbox für Fremde zugänglich ist, können sie diese mit einem Schlüsselsystem oder RFID-Chip vor unerlaubter Benutzung schützen. Nur wer sich mit der RFID-Karte oder einem Schlüssel autorisieren kann, dem ist es gestattet, an dieser Wallbox Strom zu entnehmen.
Nein! Die Installation muss von einem zertifizierten Fachbetrieb übernommen werden. Dieser haftet dann auch für den fachgerechten Einbau.
Ja! Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet auch das Land Nordrhein-Westfalen umfangreiche Fördermittel an. Auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg erhalten sie einen umfangreichen Überblick über die Fördermittel mit den entsprechenden Formularen. Sie wollen sich nicht selbstständig durch den Förderdschungel kämpfen? Dann sprechen sie uns gerne an!
Ja können sie. Allerdings können spezielle Ladestromtarife deutlich günstiger sein. Denn einige Verteilnetzbetreiber bieten für Wallboxen reduzierte Netzentgelte an. Im Gegenzug behält der Verteilnetzbetreiber sich aber vor, nur zu bestimmten Zeiten das Betanken zu ermöglichen (aktuell bei Westnetz: 20:00 – 06:00 Uhr + 16:00 – 16:45 Uhr).
Fragen und Antworten - Laden unterwegs
Sofern ihr Anbieter an der entsprechenden Ladesäule unterstützt wird, können Sie entweder per Ladekarte oder App bezahlen. Beim vertragsfreien Laden, auch Ad-hoc-Laden genannt, können sie auch mittels EC-Karte, Kreditkarte, Paypal und vereinzelt sogar mit Bargeld bezahlen.
Der gängigste Steckertyp ist der Typ 2-Stecker. Hierbei handelt es sich um den europäischen Standartstecker, der für Wallboxen geeignet ist. Eher selten sind die Steckermodelle: Typ 1-Stecker (selten), Combined Charging System (Combo Stecker), CHAdeMo, Tesla Supercharger, Schuko-Stecker.
Nein! Das am Auto angeschlossene Ladekabel wird durch die Zentralverriegelung geschützt und an der Wallbox / Ladesäule wird das Kabel beim Tankbeginn automatisch verriegelt.
Um die individuelle Ladezeit für Ihr E-Auto zu ermitteln, gibt es eine einfache Formel: Batteriekapazität (60 kWh) / Ladeleistung (20 kW) = Ladezeit (3 Stunden).
Natürlich Ökostrom - die richtige Entscheidung beim Ladestrom
Mit unserem Ökostrom tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei: Denn unsere Energie wird zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über unseren grünen Strom.
Ökostrom wird ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen – derzeit vor allem aus Wasserkraftwerken und Windanlagen. Aber auch Strom aus Biomasse, Erdwärme und Sonnenenergie ist Ökostrom.
Alle Verbraucher – Sie auch – beziehen Strom aus demselben Stromnetz. Man kann Strom nicht gezielt lenken oder speichern. Wenn Sie zu NGW-Ökostrom wechseln, bleibt der Strom aus Ihrer Steckdose physikalisch gleich, aber: Stellen Sie sich das Stromnetz als einen großen See vor. Die Stromproduzenten speisen den „Stromsee” mit Strom aus verschiedenen Energiequellen, zum Beispiel fossilen Energien (Braunkohle, Steinkohle und Erdöl) oder aber auch erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Solar und Windkraft.
Sie als Verbraucher sorgen für den Ablauf aus dem „Stromsee”, indem Sie zu Hause Strom verbrauchen. Je mehr Verbraucher sich für ökologisch erzeugten Strom entscheiden, desto mehr Ökostrom müssen die Stromerzeuger in diesen See einspeisen.
So wird die Stromversorgung insgesamt umweltfreundlicher – und Sie leisten aktiv einen Beitrag zum Umweltschutz.
NGW bietet ausschließlich Ökostrom an. Unsere grüne Energie kommt aus Europa und wird dort aus erneuerbaren Energien gewonnen. Unsere Lieferanten garantieren, dass genau die Menge Strom, die wir abnehmen, in das öffentliche Netz eingespeist wird, durch die Atom- und Kohlestrom verdrängt wird.
Dies ist durch entsprechende Herkunftsnachweise belegt. Das sogenannte Herkunftsnachweisregister betreibt in Deutschland das Umweltbundesamt. Was es damit auf sich hat, ist in einem informativen Video anschaulich erklärt.
Mehr zum Thema Herkunftsnachweise erfahren Sie beim Umweltbundesamt.
Je mehr alternative Energiequellen genutzt werden, zum Beispiel Solar- oder Windkraftanlagen, desto weniger vorhersehbar wird die Stromerzeugung. Denn nicht immer, wenn wir Strom verbrauchen, scheint die Sonne oder weht der Wind. Dann kommen Pumpspeicher-Kraftwerke zum Einsatz: Sie können sowohl als Stromspeicher als auch als Stromerzeuger eingesetzt werden – je nachdem, was gerade benötigt wird.
Steht zum Beispiel nachts viel Strom aus Windkraftanlagen zur Verfügung, wird aber gerade nicht benötigt (weil ja alle schlafen), wird damit Wasser aus einem tiefer liegenden Speichersee in einen höher gelegenen gepumpt. Wird dann tagsüber mehr Strom verbraucht, als gerade erzeugt wird, kann innerhalb von wenigen Sekunden Wasser aus dem Speichersee in ein tieferliegendes Krafthaus abgelassen werden. Dort treibt der Wasserdruck eine Turbine an – und schon kann binnen weniger Minuten Strom ins Netz eingespeist werden. Und das ohne zusätzliche Belastungen für die Umwelt!
Stromkennzeichnung
Unsere Kund*innen sollen genau wissen, wie sich unser Strom zusammensetzt. Das schreibt zudem das Energiewirtschaftsgesetz so vor. Die Stromkennzeichnung zeigt auf, wie viel Prozent des Stroms aus welcher Quelle stammen. Die Auflistung der Anteile wird auch Strommix genannt. Sie kann die Zusammensetzung eines bestimmten Produktes zeigen, aber auch den Strommix eines Lieferanten aufschlüsseln. Die Stromkennzeichnungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung.

Steuern und Abgaben auf Öko Heizstrom
Staatlich veranlasste Kostenbestandteile sollen Verhaltensweisen ändern oder dienen einem volkswirtschaftlichen Zweck. Hier erfahren Sie alles zu den fiskalischen Stromkosten.
Der KWK-G-Aufschlag dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)- Anlagen, die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Am 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Der KWK-G-Aufschlag und die EEG-Umlage werden auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben.
Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Durch die Offshore-Haftungsumlage werden Verbraucher an Zusatzkosten bei Netzanschlussproblemen von Windparks beteiligt. Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 erstmalig erhoben. Nach § 17 f Abs. 7 EnWG 2012 sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte (Offshore-Haftungsumlage) im Internet zu veröffentlichen.
Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen, wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.
Diese Umlage wurde erstmalig zum 1. Januar 2014 erhoben. Als abschaltbare Lasten gelten eine oder mehrere Anlagen zum Verbrauch elektrischer Energie. Die Anbieter von sogenannten Abschaltleistungen erhalten für deren Bereitstellung sowie für jeden Abruf eine Vergütung.
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und gilt seit April 1999. Sie ist eine indirekte Steuer und wird über den Strompreis an den Endverbraucher weitergegeben. Circa 90 Prozent dieser Steuer fließen in die Rentenkasse.
Der Transport und die Verteilung von Energie zum Endverbraucher ist Aufgabe der Netzbetreiber. Diese erhalten dafür die sogenannten Netznutzungsentgelte, die durch die Bundesnetzagentur geprüft werden und von allen Netznutzern zu zahlen sind. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte des für Sie zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf dessen Internetseite. Ihren Netzbetreiber teilen wir Ihnen erstmalig in der Vertragsbestätigung und danach in den Jahresverbrauchsabrechnungen mit.
Versorgungsgebiet Öko Heizstrom
Den CO2-neutralen Öko Ladestrom von NGW erhalten Sie in
Alpen, Hamminkeln, Issum, Kevelaer, Linnich, Rheinberg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen, Uedem, Voerde, Weeze, Xanten, Bocholt, Oberhausen, Grefrath, Rees, Bedburg-Hau, Kranenburg, Kerken, Meerbusch, Mülheim, Neukirchen-Vluyn, Moers, Kamp-Lintfort, Krefeld, Velen, Raesfeld, Borken, Dinslaken, Geldern, Goch, Kempen, Kleve, Nettetal, Rhede, Willich, Wachtendonk, Wesel, Neuss, Mettmann und Duisburg.